Verein

Die association du Corps diplomatique Suisse CDS ist der Berufsverband der aktiven Schweizer Karrierediplomatinnen und –Diplomaten.

Der diplomatische Dienst der Schweiz zählt 380 Mitglieder. Sie werden über den jährlichen “Concours Diplomatique” rekrutiert, durchlaufen eine 15-monatige Grundausbildung, davon 12 Monate im Aussennetz oder in der Zentrale in Bern, mit Abschlussprüfung und sind vertraglich an die Versetzungspflicht gebunden.

Ziel des CDS ist es, zur Stärkung der schweizerischen Diplomatie beizutragen und die Eigenheiten und den Mehrwert des diplomatischen Berufes besser bekannt und verständlich zu machen.

Eine starke schweizerische Diplomatie hängt nebst strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen primär von der Qualität des diplomatischen Personals ab. Der Verein CDS will dazu beitragen, dass diplomatische Kernkompetenzen erworben, bedarfsgerecht weiterentwickelt und in unterschiedlichen Spezialisierungsbereichen vertieft werden können. Dies fördert die Qualität und Motivation des diplomatischen Personals über deren gesamte Laufbahn.

Der CDS setzt sich für Kontinuität bei der Rekrutierung von Diplomatinnen und Diplomaten sowie für eine adäquate quantitative Entwicklung des diplomatischen Corps ein, die das Funktionieren des Rotationssystems von qualifiziertem Personal in der mittleren und langen Frist garantiert.

Mit Hilfe von Umfragen ist der CDS ein Pulsmesser des diplomatischen Personals, kann Herausforderungen antizipieren und faktenbasierte kommunizieren.

Der CDS pflegt einen regelmässigen Dialog mit der Departementsspitze, der Direktion für Ressourcen sowie mit anderen Verbänden des EDA, um für offene Fragen in den oben beschriebenen Bereichen gemeinsame, pragmatische Lösungen zu finden.

Der CDS fördert Zusammenhalt und Austausch zwischen Diplomatinnen und Diplomaten im Ausland und der Zentrale sowie zwischen unterschiedlichen Alterskategorien, Geschlechtern und Sprachgemeinschaften. Er trägt damit zur Vernetzung und zum Wissenstransfer innerhalb des Departements bei.

Schliesslich will der CDS zum öffentlichen Verständnis für den Mehrwert des diplomatischen Berufs beitragen. Entsprechend gilt es die Bedeutung und die Beiträge des diplomatischen Personals für die schweizerische Aussenpolitik in- und ausserhalb der Verwaltung stärker sichtbar zu machen.

Steckbrief

  • Gründungsjahr: 2010
  • Anzahl Mitglieder: 283
  • Statuten

 

Statuten

 

Artikel 1: Name
Unter dem Namen „Association du corps diplomatique suisse CDS“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Artikel 2: Vereinszweck
CDS bezweckt, die Angehörigen des diplomatischen Dienstes EDA miteinander zu vernetzen, um
– zur Stärkung der schweizerischen Diplomatie beizutragen und gemeinsam deren Interessen zu fördern,
– die Anerkennung des diplomatischen Berufes zu fördern,
– den Dialog mit interessierten Kreisen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen im EDA oder Vereinigungen mit aussenpolitischer Ausrichtung zu suchen.

Artikel 3: Mitglieder
(1) Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie steht allen Angehörigen des diplomatischen Dienstes EDA offen.

(2) Für weitere Interessierte besteht die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft. Details werden vom Vorstand geregelt.

(3) Der Beitritt ist jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft tritt mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrages in Kraft.

(4) Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
– den Tod des Mitgliedes;
– schriftliche Austrittserklärung;
– Nichtbezahlung zweier aufeinanderfolgender Jahresbeiträge;
– Beendigung des diplomatischen Dienstverhältnisses.

Artikel 3a: Sektion „Nouvelle Génération“
(1) Die Sektion setzt sich aus den Mitgliedern des CDS der letzten fünf Jahrgänge des diplomatischen Dienstes EDA zusammen, sofern diese nicht ausdrücklich auf die Mitgliedschaft verzichten.

(2) Die Sektion hat einen Sektionsvorstand, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Diese werden von den Mitgliedern der Sektion gewählt. Im Übrigen organisiert sich die Sektion frei.

Artikel 4: Sitz
Der Sitz von CDS befindet sich in Bern.

Artikel 5: Organe
Die Organe von CDS sind:
– die Mitgliederversammlung;
– der Vorstand;
– die Rechnungsrevisoren.

Artikel 6: Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
– die Wahl des Vorstandes;
– die Wahl der Rechnungsrevisoren;
– Statutenänderungen;
– Abnahme der Jahresrechnung;
– Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes, namentlich über das Programm des folgenden Jahres;
– Festsetzung des Mitgliederbeitrages.

(2) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand jährlich in Bern einberufen, in der Regel am Rande der Botschafterkonferenz. Die Tagesordnung sowie im Fall von Wahlen die Liste der Kandidaturen wird den Mitgliedern einen Monat im voraus mitgeteilt.

(2a) Die Mitgliederversammlung wird im hybriden Format durchgeführt. Die Mitglieder können zwischen einer physischen und einer virtuellen Teilnahme frei wählen. Die Beschlüsse werden mittels elektronischer Abstimmung gefasst. Bei Wahlen regelt der Vorstand das Verfahren so, dass die Geheimhaltung aufrechterhalten bleibt. In begründeten Fällen kann der Vorstand die Beschlussfassung auf schriftlichem Weg erlauben. Die schriftliche Beschlussfassung erfolgt per E-Mail an den Vorstandsvorsitz bis spätestens einen Tag vor der Mitgliederversammlung.

(3) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Stimmenden gefasst, mit Ausnahme der in Art. 6, Absatz (4) und Art. 12 geregelten Fälle.

(4) Die Änderung der Statuten obliegt der Mitgliederversammlung mit Zweidrittels-mehrheit der Stimmen.

(5) Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder auf Antrag des Vorstandes einbe-rufen werden.

Artikel 7: Vorstand
(1) Der Vorstand setzt sich aus mindestens 7 Mitgliedern zusammen. Er repräsentiert ausgewogen Karrierestufen, Geschlechter und Sprachgruppen. Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder muss in der Schweiz eingesetzt sein. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl für ein Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

(2) Der Vorstand konstituiert sich selbst und bestimmt seinen Vorsitz und seine Geschäftsstruktur.

(3) Um sicherzustellen, dass dem Vorstand immer genügend in der Schweiz eingesetzte Mitglieder angehören und dass er gemäss Art. 7, Absatz (1) ausgewogen zusammengesetzt ist, kann er sich selbst für seine verbleibende Amtsdauer ergänzen. Sämtliche Ergänzungen werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.

(4) Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Wenn erforderlich, fällt der Vorstandsvorsitz den Stichentscheid.

(5) Der Vorstand regelt die assoziierte Mitgliedschaft und entscheidet über die Aufnahme assoziierter Mitglieder.

Artikel 8: Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisionspersonen. Sie prüft die Jahresrechnung und führt einmal jährlich eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht. Die Amtsdauer der Revisionspersonen beträgt ein Jahr, die Wiederwahl ist möglich.

Artikel 9: Beiträge
CDS arbeitet auf ehrenamtlicher Grundlage. Die Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag, um die laufenden Kosten zu decken. Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Artikel 10: Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Artikel 11: Gemeinnützigkeit
CDS ist ein gemeinnütziger Verein.

Artikel 12: Auflösung
CDS kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelsmehrheit aufgelöst werden. Über die Verwendung eines nach Begleichung aller Verpflichtungen verbleibenden Restvermögens entscheidet die letzte Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

Die Statuten treten mit Genehmigung durch die Gründungsversammlung in Kraft.

Bern, 12. November 2010

  • Ich danke Ihnen für das, was Sie tun, und ich danke Ihnen noch mehr für das, was Sie inskünftig tun werden: innovativ und vorausschauend sein, mit dem Blick für das Ganze, im Dienst unseres Landes!

    Ignazio Cassis – Eröffnungsansprache Botschafterkonferenz 2022
  • Diplomaten ärgern sich nie – sie machen sich Notizen.

    Charles-Maurice de Talleyrand

Association du Corps Diplomatique Suisse CDS
3003 Bern